Harry Gast
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Verfasst am: 14.11.2004 - 00:19 Titel: Abrechnung von Sonderwünschen durch GU |
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Wir haben bei einam baut ein Haus erworben, welches dieser über einen Generalunternehmer und dieser über Subunternehmer bauen läßt. Ausbauten wie Fliesen und Parkett sind mit einem Preis/Quadratmeter vertraglich festgehalten. Bei den Fliesen bebsichtigen wir statt der vorgeschalgenen Standardfliese ein höherwertiges Produkt durch den vom GU genannten Fliesenleger einbauen zu lassen. Jetzt erhebt der GU auf das Angebot des Fliesenlegers bzgl. der Zusatzkosten (Diifferenz zwischen Standard und Preis der gewählten Fliese sowie erhöhter Verlegeaufwand) pauschal 18% Zuschlag ohne das für dadurch sichtlich ein Mehraufwand entsteht.
Das Alternativangebot lautet, wir könnten ja die Fliesen Eigenregie einbauen lassen und damit auf Überwachung, Gewährleistung etc. verzichten.
das irgendwie des GU zulässig und welche Handlungsmöglichkeiten haben wir? |
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