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mms
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.2004 - 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das Gesetz gibt es wirklich. Es handelt sich um § 35 BauGB (Baugesetzbuch). Für den Außenbereich gelten besondere Vorschriften, die die sogenannten privilegierten Betriebe (Landwirtschaft u.o.) bevorzugen. Aber auch als normaler Privatmann hat man Rechte bestehende Gebäude zu erweitern. Dazu müsste man aber Einzelheiten kennen. Gut , wenn ein positiver Bauvorbescheid da . Dann kann man, wenn die Baugenehmigung endgültig nicht erteilt wird, Schadenersatz von der Gemeinde z.B. f. die Genehmigungsplanung des Architekten fordern. Wichtig auch bei Ablehnung der Baugenehmigung fristgerecht Widerspruch einzulegen!

Bei solchen Fällen sollte man unbedingt den Rat eines Rechtsanwalts einholen, der etwas vom öffentlichen Baurecht versteht.[color=red:6ba98f66d4][/color:6ba98f66d4][b:6ba98f66d4][/b:6ba98f66d4]
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