Tom B
Anmeldungsdatum: 24.09.2003 Beiträge: 801 Wohnort: Schwetzingen/Saarbrücken  |
Verfasst am: 13.11.2004 - 17:42 Titel: |
|
|
eine begrenzung der wohnfläche gibt es nicht.
es gibt die begrenzung der geschossflächenzahl GFZ, dh wenn das dach als vollgeschoss nach der aufstockung gilt, wird die bruttogeschossfläche angerechnet.
jeweils gültigen bebauungsplan sind die baumassen geregelt
GRZ Grundflächenzahl (fläche des gebäudes bezug auf das grundstück)
GFZ Geschossflächenzahl (fläche der Vollgeschosse bezug auf das grundstück, aussenmasze)
weiterhin gibt es die min. u max. traufhöhe oder firsthöhe mit angabe der zulässigen dachneigung.
auch eine anzahl der eigenst. wohnungen kann begrenzt sein.
usw. usw.
kein bebauungsplan vorhanden liegt die entscheidung ermessen der baubehörde.
d.h .d.r. wird bezug auf die umliegende bebauung genommen.
allerdings kann nicht willkürlich eine max. wohnfläche festgesetzt werden, wenn das gebäude ansonsten die kriterien des Bplanes oder der umliegenden bebauung erfüllt.
bei einer ablehnung des bauantrages muss vom landratsamt eine gesetzliche vorschrift als begründung beigefügt sein.
der ablehnung sollte schriftlich widersprochen werden |
|